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Schlaf draußen - aber richtig!


Ratgeber Draußen Schlafen / Ist das erlaubt?

Ist das erlaubt?

Kommt drauf an.

Wir geben dir einen Überblick über die rechtliche Lage:


Oberstes Motto für alle "Draußen Schlafen Abenteuer": Vermeide bitte Konflikte!

Das geht ganz leicht, wenn du ein paar Grundregeln beachtest - zum Beispiel:

# Teile deine Schlafplätze nicht auf Social Media.

# Informiere dich vorab über aktuelle und regionale Regeln zu Naturschutz und Corona.

# Nimm deinen Müll (inkl. Toilettenpapier) wieder mit.

# Vergrabe oder bedecke deine Hinterlassenschaften.

# Mach kein offenes Feuer.

 

 

Weitere Tipps bekommst du in diesem Ratgeber.

Rechtlicher Hintergrund

Allgemein gilt: Biwakieren ist nicht gleich Zelten. Unter Biwakieren versteht man eine Übernachtung für eine Nacht ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Campieren ist Übernachten für eine oder mehrere Nächte in einem Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.

 

Biwakieren und Campieren in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturparks ist weltweit grundsätzlich verboten! In vielen Ländern ist zudem Zelten im Waldbereich per Gesetz verboten. Ein Notbiwak (zum Schutz von Leib und Leben) ist immer und überall erlaubt.

 

Manchmal gibt es auch temporäre Verbote zum Biwakieren, z.B. während der Brutzeiten von Vögeln. Im Winter sollte man die Lebensräume von Tieren wie Wild, Schneehase oder Rauhfußhuhn während der Dämmerung und nachts meiden. Werden sie in der kalten Jahreszeit aufgeschreckt, verlieren sie durch die Flucht vor uns viel Energie, die sie zum Überwintern - und Überleben! - brauchen.

 

Im Folgenden stellen wir einige Grundregeln in verschiedenen Ländern vor. Solche Regeln können sich jedoch ändern. Das gilt nicht nur für naturschutzrechtliche Gesetze, sondern auch für mögliche Kontakt- und Reisebeschränkungen, wie sie zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Ratgebers aufgrund der Corona-Pandemie galten!

Rechtlicher Hintergrund

Allgemein gilt: Biwakieren ist nicht gleich Zelten. Unter Biwakieren versteht man eine Übernachtung für eine Nacht ohne Zelt, unter freiem Himmel oder in einem Iglu. Campieren ist Übernachten für eine oder mehrere Nächte in einem Zelt außerhalb von offiziellen Campingplätzen.

 

Biwakieren und Campieren in Naturschutzgebieten, Nationalparks und Naturparks ist weltweit grundsätzlich verboten! In vielen Ländern ist zudem Zelten im Waldbereich per Gesetz verboten. Ein Notbiwak (zum Schutz von Leib und Leben) ist immer und überall erlaubt.

 

Manchmal gibt es auch temporäre Verbote zum Biwakieren, z.B. während der Brutzeiten von Vögeln. Im Winter sollte man die Lebensräume von Tieren wie Wild, Schneehase oder Rauhfußhuhn während der Dämmerung und nachts meiden. Werden sie in der kalten Jahreszeit aufgeschreckt, verlieren sie durch die Flucht vor uns viel Energie, die sie zum Überwintern - und Überleben! - brauchen.

 

Im Folgenden stellen wir einige Grundregeln in verschiedenen Ländern vor. Solche Regeln können sich jedoch ändern. Das gilt nicht nur für naturschutzrechtliche Gesetze, sondern auch für mögliche Kontakt- und Reisebeschränkungen, wie sie zum Zeitpunkt der Entstehung dieses Ratgebers aufgrund der Corona-Pandemie galten!

Informiere dich bitte immer vor deiner Tour über aktuelle und regionale Vorschriften!


Deutschland

Das freie Betretungsrecht der Natur umfasst leider nicht das Übernachten im Freien. Ein geplantes Biwak wird in der Regel geduldet. Auf Privatgrund muss vorher unbedingt eine Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. Die Verordnungen sind regional sehr unterschiedlich.

Österreich

Ein geplantes Biwak wird in Österreich wie Zelten behandelt. Hier ist die Gesetzeslage sehr restriktiv und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich: In einigen Bundesländern ist es grundsätzlich verboten, in anderen ausdrücklich erlaubt.

Schweiz

Die rechtliche Lage in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton, von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Campieren in den eidgenössischen Jagdbanngebieten (= Wildschutzgebiete) sowie in vielen Naturschutzgebieten ist explizit verboten. Außerhalb von Schutzgebieten ist Biwakieren im Gebirge oberhalb der Waldgrenze in der Regel unproblematisch, so lange es sich nur um eine Übernachtung mit einer kleinen Anzahl an Personen handelt.

Italien

Biwakieren oder Zelten ist in Italien gesetzlich nicht geregelt. Die einzelnen Gemeinden können Verbote dazu erlassen. Die Plätze, an denen es verboten ist, müssen ausgeschildert sein. In den Naturparks ist Zelten generell verboten.

Skandinavien

In Finnland, Norwegen und Schweden gilt das "Jedermannsrecht" als uralte Tradition. Es erlaubt jedem das Zelten und Biwakieren für ein bis zwei Nächte auf unkultiviertem Land. Aber dieses Recht bedeutet auch Verantwortung - zum Beispiel sensible Natur oder Privatbesitz zu respektieren. Daher gilt das Jedermannsrecht nicht oder nur eingeschränkt in Naturschutzgebieten und militärischen Sperrgebieten sowie auf Privatgrund. In Dänemark gibt es offiziell kein Jedermannsrecht, jedoch wurden in den letzten Jahren in einigen Regionen die Regelungen des Jedermannsrechts von den nördlichen Nachbarn übernommen.

Weitere Informationen findest du hier:

  • # Alpenvereine (DAV, ÖAV, SAC, Naturfreunde...)

# Verkehrs- und Tourismusbüros
# Gemeindeverwaltungen, Landratsämter
# Hüttenwirte

# Relevante Links und Adressen findest du am besten, wenn du die oben genannte Stichpunkte in deine Suchmaschine eingibst, z.B. "Tourismusbüro Garmisch" oder "Landratsamt Tölz" oder "Gleiwitzer Hütte" oder "Naturschutzgebiete Österreich Karte".

In den letzten Jahren sind einige Portale entstanden, auf denen Biwak- und Zeltplätze angeboten werden, z.B. im Garten von Privatleuten oder auf dem Bauernhof. Bitte informiere dich immer vorab über solche Angebote und deine Gastgeber - die Nutzung dieser Angebot erfolgt auf eigene Verantwortung! Beispielhaft verlinken wir hier auf folgende Portale:

Bildnachweis: Silvan Metz, Coldhouse Collective

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